Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit der SCOOP GmbH. Alle Leistungen und Angebote, die durch die SCOOP GmbH erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Darüber hinaus gelten diese AGB auch für alle übrigen im Zusammenhang mit der Hauptleistung erbrachten Leistungen sowie Auskünfte
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB erkennt die SCOOP GmbH nicht an, es sei denn, deren Geltung wurde schriftlich durch die SCOOP GmbH zugestimmt.
Neufassungen der AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen sechs Wochen schriftlich widerspricht.
§ 2. Vertragsangebot, Vertragsschluss
Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung des Auftrags des Kunden durch die SCOOP GmbH zustande. Mit der Bestellung bzw. dem Auftrag erklärt der Kunde, dass er das von SCOOP GmbH erstellte Angebot sowie insbesondere die dem Angebot zugrundeliegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlage für den Vertrag anerkennt. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Inhalt des Vertrages.
Änderungen oder Ergänzungen des Angebots oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gelten als neues Angebot des Kunden.
§ 3. Leistungsumfang
Im Zweifel ergibt sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen aus dem der Leistungserbringung zugrunde liegenden Angebot von der SCOOP GmbH.
Sofern und soweit durch den Kunden keine Vorgaben für die Leistungserbringung gegeben werden, so ist die SCOOP GmbH in der Umsetzung der gewünschten Leistungen frei.
Sämtliche Arbeiten werden grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden ausgeführt.
Die Leistungserbringung durch die SCOOP GmbH beinhaltet weder eine rechtliche Beratung noch wird eine Prüfung der rechtlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtlichen Zulässigkeit und Richtigkeit durchgeführt.
Die SCOOP GmbH ist dazu berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise selbst oder durch Dritte zu erbringen bzw. erbringen zu lassen.
§ 4. Mitwirkungspflicht des Kunden
Alle Leistungen aus welchen Folgeleistungen durch die SCOOP GmbH resultieren (Bannererstellung, Website Konzeption,…) sind vom Kunden unverzüglich zu Prüfen und binnen 5 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt während dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt.
Der Kunde wird die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst prüfen bzw. gegebenenfalls durch Dritte prüfen lassen. Die SCOOP GmbH veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die SCOOP GmbH stellt dem Kunden die damit ggf. verbundenen Kosten in Rechnung und haftet nicht für das Ergebnis einer etwaigen rechtlichen Prüfung.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die SCOOP GmbH alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, alle Informationen erteilt werden und von allen für die Leistungserbringung erforderlichen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen und Umstände, die erst während der Leistungserbringung durch die SCOOP GmbH bekannt werden.
Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der SCOOP GmbH übergebenen Vorlagen, Muster und Bildmaterialien berechtigt ist und dass diese von Rechten dritter frei sind . Sollte der Kunde entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen und Muster nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Kunde die SCOOP GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter und den in diesem Zusammenhang ggf. anfallenden angemessenen Rechtsanwaltskosten frei.
§ 5. Leistungs- / Lieferfristen
Leistungs- und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dieses schriftlich vereinbart wurden und der Kunde seine etwaigen Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
§ 6. Verschaffung und Pflege von Internet-Domains
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird die SCOOP GmbH im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC, dem INTERNIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
Die SCOOP GmbH hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Communicators übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen und den in diesem Zusammenhang ggf. Anfallenden angemessenen Rechtsanwaltskosten, stellt der Kunde die SCOOP GmbH frei.
§ 7. Abnahme
Sofern keiner der Vertragspartner eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einem Vertragspartner verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung der SCOOP GmbH als abgenommen, sofern der Kunde die Leistung nutzt oder binnen zehn Tagen nach Erhalt der Leistung keine Mängel in schriftlicher Form gegenüber der SCOOP GmbH rügt.
§ 8. Preise, Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Verträgen/Angeboten. Alle in diesen Angeboten/Verträgen genannten Beträge sind Nettobeträge, zu denen zusätzlich die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab dem Rechnungsdatum fällig.
Konzepte, Korrekturen und Entwürfe werden, insbesondere wenn der Auftrag auf Veranlassung des Kunden nicht weitergeführt wird, im Verhältnis der bereits erfolgten Leistung vergütet. Leistungen, die den bestehenden Auftragsumfang erweitern, sind gesondert zu vergüten. Wird für den Kunden oder die SCOOP GmbH erkennbar, dass der ursprüngliche Auftragsumfang erweitert wird, erweitert werden soll oder muss, so haben die Parteien unverzüglich ab Kenntnis des Erweiterungsgrundes den jeweils anderen Vertragspartner darüber zu unterrichten. Die SCOOP GmbH ist dazu berechtigt, Mehrleistungen zu verweigern oder eben gesondert abzurechnen.
Für Leistungen, der SCOOP GmbH die nicht an ihrem Geschäftssitz in Hamburg erbracht werden, werden bei der Abrechnung nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach den tatsächlich angefallenen Kosten, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet.
Fälligkeit und Verzug bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die SCOOP GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 8 % über dem jeweils in § 247 BGB festgestellten Basiszinssatz als Verzugsschaden geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, sofern die SCOOP GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist. Nach erfolgloser Fristsetzung ist die SCOOP GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Zahlungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
Ist die SCOOP GmbH in Leistungsverzug geraten, hat der Kunde der SCOOP GmbH zunächst eine den Umständen angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen. Die Haftung der SCOOP GmbH ist auf jeden Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, außer die Leistungsverzögerung beruht auf einer durch die SCOOP GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
Das Recht auf Aufrechnung steht dem Kunden nur insoweit zu, als die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die SCOOP GmbH anerkannt ist. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
Vereinbarte Skonti setzen voraus, dass der Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist bzw. keine Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Kunden bestehen.
§ 9. Geheimhaltung, Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm durch die SCOOP GmbH oder im Auftrag der SCOOP GmbH handelnden Personen zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertrauliche Informationen unbefristet geheim zu halten, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die SCOOP GmbH verpflichtet sich ebenfalls alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben. Die Unterlagen, Zeichnungen und anderen Informationen, die der Kunde aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
Die SCOOP GmbH speichert und nutzt personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen Kunden und der SCOOP GmbH notwendig ist. Die Daten, die die SCOOP GmbH im Rahmen des Vertrages zu anderen Zwecken erhebt, speichert und nutzt, sind nicht personenbezogen. Die im Laufe der Vertragsdurchführung gewonnenen nicht personenbezogenen Daten können durch die SCOOP GmbH analysiert und statistisch aufbereitet werden.
Die SCOOP GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und der von ihm auf seinen Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde die Verantwortung.
§ 10. Impressum, Eigenwerbung
Soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen, kann die SCOOP GmbH im Zusammenhang mit den Leistungen bzw. auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen und/oder mit der Tätigkeit für den Kunden für die eigenen Leistungen werben.
§ 11. Aufträge an Drittunternehmen
Aufträge an Drittunternehmen zur Realisierung der vertragsgemäß erbrachten Leistungen durch die SCOOP GmbH werden grundsätzlich im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt.
§ 12. Gewährleistung, Haftung und Verjährung
Das Wahlrecht über die Art einer etwa erforderlichen Nacherfüllung steht der SCOOP GmbH zu.
Der Kunde ist verpflichtet, die von der SCOOP GmbH erbrachten Leistungen nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der SCOOP GmbH zu rügen.
Eine Haftung der SCOOP GmbH ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Kunden wird der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, die bei regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden verloren gegangen wären.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten nicht für den Fall der Verletzung einer Garantie oder vertragswesentlichen Pflicht. In einem solchen Fall ist die Haftung der SCOOP GmbH jedoch auf den Ersatz des typischen voraussehbaren Schadens begrenzt.
Ansprüche des Kunden, die sich aus einer Pflichtverletzung durch die SCOOP GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 13. Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.
Für die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.